Frankreich

Allgemeines
Reisepaß/Visum
Geld
Duty Free
Gesetzliche Feiertage
Gesundheit
Reiseverkehr - International
Reiseverkehr - National
Unterkunft
Einleitung
Paris & Ile-de-France
Bretagne
Normandie
Nord, Pas-de-Calais & Picardie
Champagne & Ardennen
Lothringen, Vogesen & Elsaß
Burgund & Franche-Comté
Auvergne & Limousin
Das Loiretal
Aquitanien & Poitou-Charentes
Languedoc-Roussillon
Rhône, Savoyen & Dauphiné
Midi-Pyrénées
Côte d'Azur & Provence
Korsika
Rundreisen
Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Klima
Kontaktadressen

andere Länder
Australien
Ägypten
Bahamas
Balearen
China
Deutschland
Dominikanische Republik
Frankreich
Griechenland
Grossbritannien
Hawaii
Italien
Jordanien
Kanaren
Malediven
Malta
Mexico
Polen
Schweiz
Spanien
Südafrika
Türkei
Ungarn
USA
Zypern
AXODIA Group
Kontakt
Impressum
AGBs
Webtipps
gute Webtipps
Urlaub & Reisen
Sammelsurium
Alles aus Germanien
   AXODIA     Last Minute     Flüge     Pauschalreisen     Hotels     Ferienhäuser     Mietwagen  
Frankreich

Gesundheit

 Vorsichtsmaßnahmen empfohlenImpfschein erforderlich
GelbfieberNeinNein
CholeraNeinNein
Typhus & PolioNein-
MalariaNein-
Essen & TrinkenNein-
Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im
Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein.


Anmerkung: Während der warmen Jahreszeit, kommt es zu einer Zunahme von Zecken. Dabei können Krankheiten wie Borreliose (Lyme-Krankheit) oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) übertragen werden.
Anläßlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.
Tollwut kommt landesweit vor.


Gesundheitsvorsorge: Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 1. 6. 2004 ersetzt die EHIC das bisherige Formular E 111. Anmerkung: In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen.
Aushelfender Träger ist die Ortskasse für Krankenversicherung (Caisse Primaire d’Assurance Maladie).